Ein
interessanter und neuer Beitrag von Martin Wabra zu diesem Thema, mit
welchen die in Österreich fliegende US PPL Besitzer konfrontiert
werden können.
Sein Beitrag erfasste Martin am 20.März 2005:.
"Liebe
Fliegerkollegen,
da in letzter Zeit zu dem Thema "Fliegen in Österreich mit
US-PPL + österr. Anerkennung" sehr viele Unklarheiten und
Unsicherheiten bestanden, sprich erheblicher Aufklärungsbedarf
besteht, entschloss ich mich ... bei der Austrocontrol nachzufragen,
was denn nun Sache sei...
liebe Grüsse
Martin Wabra"
Anfrage
von Martin, betreffend US PPL in Österreich
Sehr geehrter
Herr Dr. Zahn,
... Ich bin seit 6 Jahren aktiver Segelflieger und entschied mich vor
2 Jahren den Privatpilotenschein in den USA zu erwerben;
Für diesen US PPL bekam ich von Ihrer Mitarbeiterin Frau Schlögel
einen österr. Anerkennungsschein ausgestellt;
Seither fliege ich OE-registrierte Motorflugzeuge in Österreich;
Da in meinem Verein auch zwei D-registrierte Flugzeuge (1 Katana und
1 Cessna 172) zur Verfügung stehen und ich diese Flugzeuge auch
gerne nützen würde (ohne den US PPL in einen österr.
Privatpilotenschein umschreiben zu lassen) versuchte ich in diversen
Internetforen Informationen zu bekommen, ob man in Österreich mit
US PPL + österr. Anerkennung auch D-reg. Flugzeuge fliegen darf.
Dieses Thema entpuppte sich jedoch als sehr umstritten und konnte ich
keine gesicherten Auskünfte diesbezüglich bekommen.
Als "frischgebackener Jurist" begann mich dieses Thema zu
interessieren und versuchte deshalb bei Austrocontrol eine telefonische
Auskunft zu bekommen. Eine ihrer Mitarbeiterinnen teilte mir am Telefon
mit, dass man mit US-PPL + Anerkennungsschein nur OE-reg. Flugzeuge
und diese nur innerhalb Österreichs fliegen darf!
Leider kann ich diese Ansicht nicht nachvollziehen und habe ich bereits
mehrmals gehört, dass bezüglich dieser Thematik immer wieder
unterschiedliche Auskünfte (auch bei Austrocontrol) erteilt werden!
1)
Als Jurist frage ich mich nun, auf welcher gesetzlichen Grundlage der
Inhalt diese Auskunft beruht?
Wo ist normiert, dass man mit US-PPL + Anerkennungsschein innerhalb
Österreichs nur OE-reg. Flugzeuge, jedoch nicht z.b.: D-registrierte
Flugzeuge fliegen darf?
Die Klärung dieser Frage ist mir aufgrund der vorhandenen Flugzeuge
(2 Stück mit D-Registrierung) innerhalb meines Flugsportvereines
besonders wichtig!
2)
Weiters ist mir völlig unklar, warum ich mit US-PPL + Anerkennungsschein
mit einem OE-reg. Flugzeug nicht außerhalb Österreichs fliegen
darf?
Um meine Bedenken zu verdeutlichen, möchte ich folgendes Beispiel
anführen:
Ohne Anerkennungsschein (sprich mit bloßem US PPL) dürfte
ich weltweit N-reg. Flugzeuge fliegen;
laut meinem Kenntnisstand darf man mit US-PPL sofort N-reg. Flugzeuge
in Österreich fliegen und Österreich dabei auch verlassen
(z.B.: Ein Flug mit einem N-reg. Flugzeug von Österreich nach Deutschland
und retour).
Wenn man nun zusätzlich einen österr. Anerkennungsschein besitzt
und aufgrund dessen OE-reg. Flugzeuge führen darf, soll das nur
innerhalb Österreichs möglich sein?
Meiner Meinung nach wäre dies sehr seltsam und würde mich
diesbezüglich abermals interessieren, auf welcher rechtlicher Grundlage
dies beruht?
Es ist mir hierbei völlig unklar auf welcher Basis man verbieten
will im Ausland ein Flugzeug zu führen (dabei greift man in die
Souveränität des anderen Staates ein)? Meiner Ansicht nach
wäre für diese Frage das LBA in Deutschland zuständig.
Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Fragen nun durch Sie korrekt
geklärt werden könnten und Sie mir die einschlägigen
Gesetzesbestimmungen mitteilen würden, aus welchen insbesondere
zu entnehmen ist, dass man innerhalb Österreichs mit US-PPL + österr.
Anerkennung keine D-reg. Flugzeuge fliegen darf.
Eine interessante Lösung dieser Fragen, welche ich über eine
deutsche Webseite erhalten habe, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
Hier wird eine generelle Regel angeführt, welche lautet:
"Die Pilotenlizenz muß zum Land oder zum Flugzeug passen."
Das bedeutet US-PPL + österr. Anerkennungsschein erlaubt
a) OE-registrierte Flugzeuge in Österreich und Ausland zu fliegen
(Anknüpfungspunkt: Registrierung des Flugzeuges)
bzw.
b) innerhalb Österreichs darf man sowohl OE- als auch D-registrierte
Flugzeuge führen (Anknüpfungspunkt: Land)
Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Bemühungen und
erwarte mit Spannung Ihre Antworten.
Im Anschluss daran werde ich die Lösung dieser Fragen weiteren
Privatpiloten, welche mit US-PPL + österr. Anerkennung immer wieder
abheben, zur Kenntnis bringen, da diesbezüglich erheblicher Aufklärungsbedarf
besteht.
mit freundlichen Grüssen
Mag. Martin Wabra"
Antwort vom Dr Josef Zahn,
Leiter der Abteilung ZIVILLUFTFAHRT-PERSONALAUSWEISE
"Sehr geehrter
Herr Mag. Wabra!
... Ich darf daher zusammenfassen:
Mit einem öst. Anerkennungsschein erhalten Sie die Berechtigungen,
die in Ihrem ausländischen Pilotenschein enthalten sind und dürfen
diese Berechtigungen auf öst. LFZ überall (in allen ICAO-Staaten)
ausüben (siehe AIZ). Mit dem Anerkennungsschein sind Sie dem Inhaber
eines öst. PPLs gleichgestellt und dürfen innerhalb Österreichs
Luftfahrzeuge jeglicher Nationalität führen (LFG/LFE). Für
den Bereich der EU gibt es Sonderregeln, darüber hinaus gilt der
Grundsatz: Zur Registrierung passende Lizenz (Pilotenschein oder Anerkennung
des Registerstaates (AIZ)...
Mit freundlichen Grüßen
Josef Zahn"